Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 28/24.VB-2   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8141
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 28/24.VB-2 (https://dejure.org/2024,8141)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.04.2024 - VerfGH 28/24.VB-2 (https://dejure.org/2024,8141)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. April 2024 - VerfGH 28/24.VB-2 (https://dejure.org/2024,8141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,8141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 42/20

    Verfassungsbeschwerde in einer versicherungsrechtlichen Streitigkeit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 28/24
    Der Beschwerdeführer muss vielmehr hinreichend substantiiert darlegen, dass die behauptete Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts möglich ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11).

    Er muss, weil der Verfassungsgerichtshof kein "Superrevisionsgericht" ist, die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts beruht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtswegverweisung eines Antrags auf Aussetzung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 28/24
    Sie setzt in subjektiver Hinsicht ein Bedürfnis des Beteiligten und in objektiver Hinsicht ihre Sachdienlichkeit voraus (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 97/21.VB-1, juris, Rn. 19).

    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt vielmehr erst in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat oder wenn die maßgeblichen Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewendet worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 1 BvR 1750/19, juris, Rn. 11 m.w.N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 97/21.VB-1, juris, Rn. 27 m.w.N.).

  • BVerfG, 18.02.2020 - 1 BvR 1750/19

    Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch nicht ordnungsgemäße

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 28/24
    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt vielmehr erst in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat oder wenn die maßgeblichen Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewendet worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 1 BvR 1750/19, juris, Rn. 11 m.w.N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 97/21.VB-1, juris, Rn. 27 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 19/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 28/24
    Dies gilt auch bei Rügen einer Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. zur Richterablehnung VerfGH NRW, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3, juris, Rn. 10).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - VerfGH 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 28/24
    Er muss, weil der Verfassungsgerichtshof kein "Superrevisionsgericht" ist, die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts beruht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 22.02.2017 - 1 BvR 1877/15

    Zulassung als Beistand (§ 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG) im

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 28/24
    Voraussetzung für eine Zulassung als Beistand ist, dass der als Beistand Gewünschte dem Verfahren förderlich sein wird, er also dem Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof juristisch qualifiziert beistehen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Februar 2017 - 1 BvR 1877/15, juris, Rn. 4, und vom 12. Juni 2017 - 2 BvR 512/17, juris, Rn. 2; Grünewald, in: Walter/Grünewald, BeckOK BVerfGG, Stand 1. Dezember 2023, § 22 Rn. 22; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 22 Rn. 14).
  • BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 512/17

    Antrag auf Zulassung als Beistand und Verfassungsbeschwerde erfolglos

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 28/24
    Voraussetzung für eine Zulassung als Beistand ist, dass der als Beistand Gewünschte dem Verfahren förderlich sein wird, er also dem Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof juristisch qualifiziert beistehen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Februar 2017 - 1 BvR 1877/15, juris, Rn. 4, und vom 12. Juni 2017 - 2 BvR 512/17, juris, Rn. 2; Grünewald, in: Walter/Grünewald, BeckOK BVerfGG, Stand 1. Dezember 2023, § 22 Rn. 22; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 22 Rn. 14).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 104/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Verstoßes

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 28/24
    Insoweit erfordert es eine ins Einzelne gehende, argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 4. Juli 2023 - VerfGH 104/22.VB-2, juris, Rn. 12 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 29.11.2019 - L 7 BA 166/18

    Berichtigung, Zustellung, Anlage, Vorlage, Veranstaltung, Kopie, Einzelfall,

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 28/24
    Die an der (ursprünglichen) Entscheidung beteiligten ehrenamtlichen Richter wirken danach auch in solchen Fällen nach § 12 Abs. 1 SGG nur mit, wenn über den Berichtigungsantrag in mündlicher Verhandlung entschieden wird (vgl. LSG BY, Beschluss vom 29. November 2019 - L 7 BA 166/18, juris, Rn. 35; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl. 2023, § 139 Rn. 4a; Harks, in: Roos/Wahrendorf/Müller, BeckOGK SGG, Stand 1. Februar 2024, § 139 Rn. 18; Bolay, in: Berchtold, SGG, 6. Aufl. 2021, § 139 Rn. 5).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 130/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 28/24
    Hierzu bedarf es insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und mit den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 130/21.VB-2, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Zurückweisung einer Beschwerde in einem Verfahren des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht